Nominal, also in absoluten Zahlen, ist zwar der Haushaltsposten für das Bürgergeld leicht gewachsen: Von 22,3 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 25,8 Milliarden Euro 2023 nach Einführung des Bürgergelds und dann auf 29,7 Milliarden Euro 2024. Eine solche nominale Betrachtung ist aber wenig aussagekräftig. Daraus geht nämlich nicht hervor, wie sich in diesem Zeitraum das Preisniveau beziehungsweise die Kaufkraft des Bürgergelds entwickelt hat, also wie viel sich Empfänger von der Leistung kaufen können. Zudem sagt es nichts darüber aus, wie sich die absolute Zahl der Bürgergeldempfänger entwickelt hat. Grundsätzlich gilt: Eine schwächere Wirtschaft führt zu mehr Arbeitslosigkeit und damit zu mehr Bürgergeldempfängern und höheren Haushaltsausgaben. Schaut man sich aber die Entwicklung des Bürgergelds im Verhältnis zum Gesamthaushalt an, entsteht ein anderes Bild als jenes, das die Bürgergeldgegner zeichnen wollen. An der Gewichtung, die die Sozialleistung im Vergleich zu anderen Bundesausgaben bekommt, hat sich nämlich gar nicht sonderlich viel geändert: Von 2022 auf 2023 ist der Anteil nur um einen Prozentpunkt, von 4,6 auf 5,6 Prozent und dann 2024 um 0,5 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent gestiegen. 2016, wohlbemerkt als CDU und SPD gemeinsam regierten, lag der Anteil am Gesamthaushalt (damals Hartz IV) sogar noch höher, bei 6,4 und 2017 bei 6,9 Prozent....
Bei Bürgergeldempfängern ist von den Erhöhungen seit 2022 in Realität nicht viel angekommen. Weil der Bürgergeldsatz seit 2021 langsamer gestiegen ist als die Inflation, wurde das Bürgergeld erheblich entwertet. Bedeutet: Mit dem gleichen Geld konnte man viel weniger Waren kaufen als vorher. Laut Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands erlitt das Bürgergeld 2021, 2022 und 2023 einen Kaufkraftverlust von jeweils 160, 445 und 407 Euro. Demnach hat ein erwerbsloser Single insgesamt also 1012 Euro weniger erhalten, als zur Sicherung des Existenzminimus nötig gewesen wäre. Aufgrund der Leistungserhöhung von 2023 wird sich das Defizit in diesem Jahr zwar verringern, liegt dann aber immer noch bei 867 Euro pro Single-Bürgergeldempfänger. Um den Verlust auszugleichen, wären also eigentlich höhere Ausgaben beim Bürgergeld nötig gewesen.....
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