tl;dr: Noch bis zum 30. September in ein
Bürgerbüro gehen und den Leipzig-Pass abholen, um Vorteile zu sichern.
Ein Schattendasein unter den Vergünstigungsmöglichkeiten für Leipziger Studierende führt der Leipzig-Pass. Das Studentenwerk, das die Studierenden eigentlich fördern sollte, weist darauf nur ziemlich versteckt in einem
Ratgeber für das Studium mit Kind hin. Er richtet sich nicht nur an Studierende, sondern allgemein an Personen mit geringem Einkommen. Traut man den letzten
Erhebungen des BMBF zu studentischen Einkommen, dürfte aber die Mehrheit in Leipzig einen Anspruch darauf haben.
Dass die Möglichkeit so schlecht beworben ist, ist keineswegs verdient, da die Vergünstigungen häufig vorteilhafter sind als die, die man allein aufgrund des Studierendenstatus bekommt.
Leider hat die Stadt Leipzig zuletzt entschieden, Studierende in Zukunft außen vor zu lassen. Während zuvor einfach anhand der Einkommenshöhe bestimmt wurde, ob ein Leipzig-Pass ausgestellt wird, ganz unabhängig davon, welcher Art das Einkommen ist und welche Sozialleistungen ggf. bezogen werden, ist der Anspruch ab Oktober 2024 in den meisten Fällen an bestimmte Sozialleistungen geknüpft. BAföG bleibt hier außen vor, und damit wohl auch ein großer Teil der Studierenden.
Interessant dabei ist die Begründung. Die Stadt wurde beauftragt, u.a. eine
Wiedereinführung eines Anspruchs für BAföG-Berechtigte zu prüfen. Die abschlägige Entscheidung wurde begründet mit “personellem Mehraufwand”, “finanziellem Mehraufwand” und “ggf. Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung des Semestertickets”. Dabei verwundert bereits der vermeintliche personelle und finanzielle Mehraufwand, denn bis Anfang dieses Jahres war es für die Stadt noch völlig selbstverständlich, dass auch Studierende einen Leipzig-Pass haben können. Ein
“BAföG- beziehungsweise Berufsausbildungsbescheid” war hier sogar ausdrücklich als möglicher Nachweis genannt, den man vorlegen kann. Wieso das, was jahrelang funktionierte, nun plötzlich einen unzumutbaren Aufwand bedeuten sollte, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Interessanter ist aber noch der Verweis auf die Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung des Semestertickets. Klassischerweise führte man Semestertickets dann ein, wenn es ansonsten nur wesentlich teurere Mobilitätsmöglichkeiten gibt, denn nur dann ist es gerechtfertigt, dass auch Studierende bezahlen müssen, die es überhaupt nicht wollen. Wenn aber die Stadt Leipzig eine Leistung, die eigentlich dafür da war, Menschen mit niedrigeren Einkommen bessere Teilhabe zu ermöglichen, gezielt den Studierenden entzieht, um die Finanzierung des Semestertickets zu erleichtern, dann driftet das Semesterticket in Richtung Selbstzweck, während die Studierenden zu bloßen Objekten degradiert werden, die dieses finanzieren sollen. Damit sie das auch tun, entzieht man ihnen notfalls an anderer Stelle Leistungen. Vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass es nicht unbedingt vorteilhaft ist, dass in Leipzig im Gegensatz zu anderen Städten, in denen Studierendenvertretungen selbst solche Verträge abschließen, das Studentenwerk die Entscheidungen trifft. Eine echte Interessenvertretung wird hier schwierig, denn im Verwaltungsrat sitzt auch ein Vertreter der Stadt Leipzig. Und diese hat als Eigentümerin der Leipziger Verkehrsbetriebe zweifelsohne ein gewichtiges Eigeninteresse daran, ein Semesterticket finanziert zu sehen, wenn es sich als Großauftrag für eben dieses Verkehrsunternehmen darstellt.
Im Ergebnis auf jeden Fall ein Sachverhalt, mit dem sich der Stadtrat noch befassen sollte. Bis dahin bleibt aber noch die Möglichkeit, bis zum 30. September 2024 noch ein Bürgerbüro aufzusuchen und einen Leipzig-Pass zu
beantragen, denn so lange gilt übergangsweise noch die bisherige einkommensabhängige Regelung für alle – auch für Studierende. Das ermöglicht zusätzliche Vergünstigungen und macht unabhängig vom Semesterticket. Bei einem Gültigkeitsbeginn ab September bleiben dafür immerhin noch 11 Monate. Vielleicht Zeit genug, um sich für zukünftig fairere Regelungen einzusetzen.
#
semesterticket #
usl #
leipzig #
lvb